Am Lessing-Gymnasium bieten wir die individualisierte entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln an. Das heißt, man entscheidet online (www.legeria.de), welche Lehrbücher man selbst kaufen und welche Lehrbücher man ausleihen möchte. Die Gebühr wird dann für jeden Schüler individuell berechnet.

An diesem Online-Verfahren, das vor den Sommerferien stattfindet, nimmt jeder Schüler teil, auch wenn er alle Lehrbücher selbst kauft. Der Rückmeldezettel mit Barcode, den man nach der Eingabe auf der Internetseite als pdf-Datei ausdrucken und abgeben kann, ist wichtig, da alle Schüler im System erfasst werden müssen. Die zu Hause eingegebenen Daten sind nicht für die Schule einsehbar und werden nicht automatisch in das Schulsystem übertragen. Die wichtigen Informationen erhält die Schule nur über den Barcode.
Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt direkt nach den Sommerferien.
Angaben über notwendige Anschaffungen, wie z.B. Arbeitshefte, Atlas, Formelsammlung usw. erfolgen nicht über die Schulbuchausleihe.
Organisiert sowie durchgeführt wird die Schulbuchausleihe von der Lehrkraft Frau Kurth unterstützt durch die Bibliothekarin Frau Mewes.

Am Ende der Online-Verfahrens muss das Anmeldeformular ausgedruckt und und in der Schule abgegeben werden. Die individuell berechnete Schulbuchgebühr sollte noch vor den Sommerferien auf das angegebene Konto überwiesen werden.

Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern zahlen 80% der jeweiligen Gebühr. Bitte achten Sie bei der Online-Anmeldung auf die entsprechende Angabe.

Laut Erlass des Kultusministers vom 11.03.2005 in der z.Zt. gültigen Fassung sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt:

  • Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
  • Heim- und Pflegekinder
  • Sozialhilfeempfänger nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch
  • Empfänger von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, wenn durch Zahlung des Wohngeldes die Grundsicherung für Arbeit Suchende bzw. die Sozialhilfe vermieden werden
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Die Berechtigung zur Freistellung von der Gebühr muss durch Vorlage des Leistungsbescheides oder einer Bescheinigung des Leistungsträgers nachgewiesen werden. Bitte achten Sie bei der Online-Anmeldung auf die entsprechende Angabe.