Schulbuchausleihe am LeG
Am Lessing-Gymnasium bieten wir die individualisierte entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln an. Das heißt, Sie entscheiden online, welche Lehrbücher Sie ausleihen und welche Lehrbücher Sie selbst kaufen möchten. Die Gebühr wird dann individuell berechnet.
Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe erfolgt digital im Internet über die Schulplattform IServ, die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung ist nicht notwendig. Die Anmeldefristen erhalten Sie separat über die Elternbriefe (ab Jg. 6 per WebUntis).
Sollten die Anmeldungen nicht fristgerecht online eingegangen sein und die Zahlungen nicht zum angegebenen Termin erfolgt sein, müssen Sie die Lernmittel eigenständig über den Buchhandel beschaffen. Bitte reichen Sie auch die notwendigen Papiere zum Anmeldetermin ein, die Sie zur Ermäßigung bzw. zur Befreiung berechtigen.
Die zu zahlenden Leihgebühren müssen auf unser Schulkonto überwiesen werden. Die entsprechenden Kontodaten erhalten Sie im Laufe des Anmeldeprozesses und zusätzlich per Mail. Bei mehreren Kindern sind die Überweisungen getrennt vorzunehmen, um eine eindeutige Zuordnung der Zahlungseingänge zu gewährleisten.
Vorgehensweise:
Folgen Sie bitte dem Link https://leguelzen.de/buecher, anschließend werden Sie schrittweise durch den Anmeldeprozess geführt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie über den Leitfaden zur Anmeldung.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Frau Ina Kurth (ina.kurth@leg-uelzen.de).
Angaben über notwendige Anschaffungen, wie z.B. Arbeitshefte, Atlas, Formelsammlung usw., gibt es nicht über das System der Schulbuchausleihe, die Weitergabe dieser Informationen wird durch die entsprechenden Fachschaften geregelt.
Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig.
Reduzierung der Leihgebühr:
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern zahlen 80% der jeweiligen Gebühr.
Bitte achten Sie bei der Online-Anmeldung auf die entsprechende Angabe sowie die fristgerechte Abgabe des Nachweises.
Befreiung von der Leihgebühr:
Laut Erlass des Kultusministers vom 11.03.2005 in der z.Zt. gültigen Fassung sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt:
- Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Heim- und Pflegekinder
- Sozialhilfeempfänger nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch
- Empfänger von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, wenn durch Zahlung des Wohngeldes die Grundsicherung für Arbeit Suchende bzw. die Sozialhilfe vermieden werden
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Berechtigung zur Freistellung von der Gebühr muss durch Vorlage des Leistungsbescheides oder einer Bescheinigung des Leistungsträgers nachgewiesen werden. Bitte achten Sie bei der Online-Anmeldung auf die entsprechende Angabe sowie die fristgerechte Abgabe des Nachweises.