Aktuelles
Beratungsangebot am LeG
Frau Heß und Herr Holmes sind am Lessing-Gymnasium Uelzen als Beratungslehrkraft tätig; das heißt, dass alle Personen, die etwas mit und an dem Lessing-Gymnasium Uelzen zu tun haben (Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern) und Unterstützung in problematischen Lagen suchen, sich an uns wenden können, damit die Beratungslehrkraft gemeinsam mit der/dem Ratsuchenden nach Lösungen schauen. Dabei sind Frau Heß und Herr Holmes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Den meisten dürfte dies schon bekannt sein; es sei der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnt.
Um auch in diesen Zeiten, die für die meisten durch „Homeschooling“ und damit naturgemäß weniger persönliche Kontakte gekennzeichnet sind, das Beratungsangebot aufrechtzuerhalten, wird die reguläre Beratungsstunde auch ins Homeoffice verlegt, was bedeutet, dass Herr Holmes dienstags in der fünften Stunde (11:25 – 12:10) und Frau Heß donnerstags in der dritten Stunde (9:35 – 10:20) online als Beratungslehrer zur Verfügung stehen (bei „Teams“ im Chat).
Sollte ein Kontakt in dieser Zeit nicht möglich sein, können wir gern alternative Termine vereinbaren bzw., wenn es notwendig erscheint, uns unter den Corona-Auflagen in der Schule zu einem Gespräch treffen. Die einfachste Kontaktaufnahme:
1. über Teams (im Chat)
2. per E-Mail: norman.holmes@leg-uelzen.de und jutta.hess@leg-uelzen.de
Liebe Eltern,
ab Montag starten wir im Szenario C, dazu noch die folgenden Informationen:
- Präsenzunterricht findet nur in Jahrgang 13 statt. Da ansonsten keine anderen Schülerinnen und Schüler in der Schule sind, können alle Abstandsregelungen eingehalten werden und der Jahrgang kann ohne Aufteilung in kompletten Kursstärken unterrichtet werden.
- Jahrgang 10 ist am Gymnasium kein Jahrgang mit Abschlussprüfungen und der Unterricht findet entsprechend als Homeschooling statt.
- Das Homeschooling in den Jahrgängen 5 bis 12 findet in Absprache mit und nach Information durch die jeweiligen Fachlehrkräfte als Videokonferenz oder durch digitale Aufgaben statt. Die Termine der Videokonferenzen orientieren sich am Stundenplan.
Bei Fragen zum Homeschooling wenden Sie sich zunächst bitte an die jeweilige Fach- oder koordinierende Klassenlehrkraft.
Briefe des Kultusministers
Brief des Ministers an die Eltern und Erziehungsberechtigte
Brief des Ministers an die Eltern (leichte Sprache)
Befreiung von der Präsenzpflicht bis 14. Februar 2021
Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Brief des Ministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1
Brief des Ministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Hinweis zur Notbetreuung
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 5 und 6 zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Sollten Sie von dem Angebot der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, so melden Sie sich bitte bis 13:00 Uhr am Vortag der ersten Inanspruchnahme direkt telefonisch oder per Email im Sekretariat.
Tablets für Onlineunterricht
Was muss ich tun, wenn mein Kind positiv getestet wurde?
Das Gesundheitsamt informiert die Schule. Wenn das Kind währenddessen es infektiös war, die Schule besucht hat, verhängt das Gesundheitsamt eine Maßnahme. Dies kann z.B. Quarantäne für eine Klasse bedeuten. Das Gesundheitsamt wird außerdem anordnen, dass alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder zuhause bleiben.
Was muss ich tun, wenn ein anderes Familienmitglied/Mitglied des Haushaltes positiv getestet wurde?
Das Gesundheitsamt wird alle Mitglieder des Haushaltes unter Quarantäne stellen.
Was muss ich tun, wenn ein anderes Familienmitglied/Mitglied des Haushaltes getestet wurde, das Ergebnis aber noch nicht vorliegt?
Bitte informieren Sie die Schule und behalten Sie Ihr Kind vorsichtshalber zuhause, bis ein Testergebnis vorliegt. Die Schule wird ggf. vorsichtshalber eigene Maßnahmen ergreifen. Wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, schicken Sie Ihr Kind wieder in die Schule.
Was muss ich tun, wenn die Schule anruft und ich mein Kind wegen Krankheit abholen soll?
Wenn Sie vor dem Eingang der Schule stehen, rufen Sie das Sekretariat an. Ihr Kind wird dann zum Eingang gebracht. Wenn ihr Kind ernsthafte Symptome zeigt, die auf eine Covid19-Erkrankung hinweisen könnten, müssen wir auch die Geschwisterkinder nach Hause schicken. Wir weisen Sie auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hin. Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch an die Hausarztpraxis und besprechen Sie das weitere Vorgehen. (siehe Hygieneplan auf der Homepage).
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.
Soweit bei der Schule ein Befreiungstatbestand von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung glaubhaft gemacht wird, muss sich aus einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grund des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Wenn relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu benennen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage die attestierende Ärztin oder der attestierende Arzt zu ihrer oder seiner Einschätzung gelangt ist.
(Stand 20.11.2020, 12 Uhr) Der Landkreis Uelzen stattet ab Montag, 23. November 2020, stark ausgelastete Linienfahrten im Schülerverkehr mit Verstärkerbussen aus. Dies erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden drei zusätzliche Fahrzeuge auf fünf Linienfahrten zwischen Ebstorf und Uelzen (Linie 7050 Fahrten 009, 018, 006, 007) sowie zwischen Bad Bodenteich und Uelzen (Linie 7020 Fahrt 012) eingesetzt.
Ab Montag, 30. November 2020, werden weitere Fahrten mit vier zusätzlichen Fahrzeugen hinzukommen. Diese sollen auf den Linien 7060, 7082, 7040 und 7050 verstärken und so die räumlichen Verhältnisse in den Bussen entspannen. Dies wurde nach intensiver Prüfung mit der Verkehrsgesellschaft Nordost-Niedersachsen erarbeitet. Das Verkehrsunternehmen RBB wurde am 19. November 2020 mit der Umsetzung beauftragt.
Das Angebot, gegen Erstattung der Fahrtkosten auf die Bahn auszuweichen, bleibt unabhängig von dieser Regelung auch weiterhin bestehen.
Aktuelles vom Elternring

Kommunikationsübersicht
Alle Regelungen zur Kommunikation am Lessing-Gymnasium, zum Verteilen von Aufgaben und zu den Rückmeldungen in den Szenarien A, B und C.

Medienbildungskonzept
Das neue Medienbildungskonzept des LeGs wurde auf der Gesamtkonferenz vom 6.10.2020 verabschiedet.
Anregungen, Wünsche oder Fragen zur Homepage?
Gerne per Mail an homepage@leg-uelzen.de